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CanG 2024 Update: Was du im Februar 2025 wissen musst Hero Image
1. Februar 2025
SynGrow Legal Team

CanG 2024 Update: Was du im Februar 2025 wissen musst

Alle wichtigen Updates zum Cannabis-Gesetz (CanG 2024) für den privaten Eigenanbau in Deutschland - Stand Februar 2025.

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CanG 2024 Update: Was du im Februar 2025 wissen musst

Das Cannabis-Gesetz (CanG) ist seit April 2024 in Kraft. Hier sind alle wichtigen Updates für den privaten Eigenanbau – Stand Februar 2025.

Zusammenfassung: Was ist erlaubt?

Erlaubt nach CanG 2024:

RegelDetails
PflanzenanzahlMax. 3 Pflanzen gleichzeitig (§ 3 Abs. 1)
Besitz zu HauseBis zu 50g Cannabis (§ 3 Abs. 2)
Besitz in der ÖffentlichkeitBis zu 25g Cannabis (§ 3 Abs. 3)
Mindestalter18 Jahre (§ 2)
AnbauortPrivater Wohnraum (nicht öffentlich sichtbar)

Verboten:

  • Mehr als 3 Pflanzen gleichzeitig
  • Verkauf oder Weitergabe (außer an Anbauvereinigungen)
  • Anbau in der Öffentlichkeit oder auf Balkonen mit Sicht von außen
  • Anbau in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen

Wichtige Updates Februar 2025

1. Klarstellung: Was zählt als "Pflanze"?

Die Bundesregierung hat im Januar 2025 klargestellt:

  • Sämlinge (0-14 Tage): Zählen nicht als Pflanze
  • Pflanzen ab 15 Tagen: Zählen zur 3-Pflanzen-Grenze
  • Geerntete Pflanzen: Zählen nicht mehr, sobald sie geerntet sind

Praktisch bedeutet das: Du kannst Samen keimen lassen, während du noch 3 aktive Pflanzen hast. Nach der Ernte einer Pflanze kannst du sofort eine neue starten.

2. Kontrollen und Strafen

Die Ordnungsämter haben ihre Kontrollen verschärft:

  • Bei 4+ Pflanzen: Bußgeld von 500-2.500€ (je nach Bundesland)
  • Bei 10+ Pflanzen: Strafanzeige wegen Handeltreibens (§ 29 BtMG)
  • Wiederholungstäter: Höhere Strafen und mögliche Freiheitsstrafen

⚠️ Wichtig: Halte dich strikt an die 3-Pflanzen-Regel!

3. Anbauvereinigungen (Cannabis Clubs)

Ab Februar 2025 sind nun auch in allen Bundesländern Anbauvereinigungen zugelassen:

  • Max. 500 Mitglieder pro Verein
  • Max. 25g pro Tag und 50g pro Monat für Mitglieder
  • Anmeldepflicht bei den Behörden

Für Homegrower: Du kannst Mitglied in einer Anbauvereinigung sein und privat 3 Pflanzen anbauen. Beides ist gleichzeitig erlaubt.

4. Neue Richtlinien für Equipment

Das Bundesamt für Verbraucherschutz hat neue Richtlinien für Grow-Equipment veröffentlicht:

  • LED-Leuchten müssen CE-zertifiziert sein
  • Lüftungsanlagen müssen Brandschutz-Standards erfüllen
  • Growzelte müssen feuerfest sein (Klasse B1 oder besser)

Tipp: Kaufe nur Equipment mit CE-Zertifizierung!

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich auf dem Balkon anbauen?

Nein, wenn der Balkon von außen einsehbar ist. Der Anbau muss im privaten Wohnraum stattfinden und darf von außen nicht erkennbar sein.

Wie lange darf ich Cannabis lagern?

Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Du darfst bis zu 50g zu Hause lagern, unabhängig davon, wie lange es gelagert wird.

Darf ich Seeds online bestellen?

Ja, der Besitz und Kauf von Cannabis-Samen ist legal. Achte darauf, dass der Shop seriös ist und innerhalb der EU versendet.

Was passiert bei einer Polizeikontrolle?

Wenn du max. 3 Pflanzen und max. 50g zu Hause hast, ist alles legal. Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss nicht in deine Wohnung.

Kann ich mein Grow-Setup versichern?

Einige Versicherungen bieten mittlerweile spezielle Grow-Versicherungen an, die Schäden durch Feuer, Wasser oder Diebstahl abdecken. Frag bei deiner Versicherung nach.

Checkliste: Bin ich CanG-konform?

  • Max. 3 Pflanzen gleichzeitig
  • Anbau im privaten Wohnraum (nicht öffentlich sichtbar)
  • Max. 50g Cannabis zu Hause
  • Ich bin über 18 Jahre alt
  • Kein Anbau in der Nähe von Schulen/Kitas
  • Mein Equipment ist CE-zertifiziert

Nützliche Links

Fazit

Das CanG 2024 erlaubt den privaten Eigenanbau, aber mit klaren Regeln:

  • Max. 3 Pflanzen (§ 3 Abs. 1)
  • Max. 50g zu Hause, 25g in der Öffentlichkeit
  • Privater Anbau (nicht öffentlich sichtbar)
  • Ab 18 Jahren

Halte dich an diese Regeln, und du bist auf der sicheren Seite! Bei Fragen besuche unsere Community oder das Wiki.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wende dich an einen Fachanwalt für Betäubungsmittelrecht.